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Donnerstag, Dezember 07, 2006
Deutschland macht Mist!Die deutsche Bundesregierung will Computerkriminalität schärfer strafrechtlich verfolgen. Sie hat einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem zwei Abkommen des Europarates und der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt werden sollen. Danach ist künftig beim so genannten Hacken bereits der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten strafbar. Bislang gilt dies erst dann, wenn sich Daten verschafft werden. Die Regierung führt an, Computerkriminalität weise schon seit längerem internationale Dimensionen auf. Insbesondere das Internet stelle eine neue Herausforderung für die Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland dar. Gerade im Internet würden die Taten vielfach grenzüberschreitend begangen, was zur Folge habe, dass die Lokalisierung und Identifizierung von Straftaten erschwert sei. Häufig nutzten dabei Straftäter auch die Unterschiede in den nationalen Rechtsordnungen aus, um der Verfolgung und Bestrafung zu entgehen. Der Bundesrat stimmt der Regierungsauffassung zu, dass das Computerstrafrecht verbessert muss. Er weist jedoch zugleich darauf hin, dass nach dem Entwurf der Regierung Handlungen strafbar seien, die es eigentlich nicht verdienen. Zum Beispiel würde jener sich strafbar machen, wer sich Zugang zu dem von seinem Kind verschlossenen MP3-Player verschafft, um die darauf gespeicherten Musikstücke anzuhören. Dies würde jedenfalls dann gelten, wenn das Kind durch den Verschluss auch verhindern will, dass sich ein Dritter anhört, welche Musik es konsumiert. Ebenfalls strafbar machen würde sich ein Jugendlicher, der sich das von seinen Eltern an einen - vermeintlich - sicheren Ort verwahrte - Passwort für nicht jugendfreie Sendungen im Pay-TV verschafft und sich verbotener Weise eine solche Sendung ansieht. Die Bundesregierung hält Änderungen nicht für erforderlich. Die vorgeschlagenen Straftatbestände seien bereits eng gefasst, um der Gefahr, nicht strafwürdige Handlungen zu erfassen, wirksam zu begegnen. Der Regierung weist darauf, dass sich nach dem neuen Entwurf nur strafbar mache, wer sich unbefugt Daten verschaffe. Nicht strafbar seien insofern die von der Länderkammer zitierten Beispiele.
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