Donnerstag, Dezember 14, 2006
Mein Freund Don hat ein paar Vorraussagungen für 2007 getroffen, die ich nicht vorenthalten will. Weitere Stories zu Don findet ihr auch im Alter Germanen Blog von meinem Freund Heinrich.
Donnerstag, Dezember 07, 2006
Deutschland macht Mist!

Die deutsche Bundesregierung will Computerkriminalität schärfer strafrechtlich verfolgen. Sie hat einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem zwei Abkommen des Europarates und der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt werden sollen. Danach ist künftig beim so genannten Hacken bereits der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten strafbar. Bislang gilt dies erst dann, wenn sich Daten verschafft werden. Die Regierung führt an, Computerkriminalität weise schon seit längerem internationale Dimensionen auf. Insbesondere das Internet stelle eine neue Herausforderung für die Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland dar. Gerade im Internet würden die Taten vielfach grenzüberschreitend begangen, was zur Folge habe, dass die Lokalisierung und Identifizierung von Straftaten erschwert sei. Häufig nutzten dabei Straftäter auch die Unterschiede in den nationalen Rechtsordnungen aus, um der Verfolgung und Bestrafung zu entgehen. Der Bundesrat stimmt der Regierungsauffassung zu, dass das Computerstrafrecht verbessert muss. Er weist jedoch zugleich darauf hin, dass nach dem Entwurf der Regierung Handlungen strafbar seien, die es eigentlich nicht verdienen. Zum Beispiel würde jener sich strafbar machen, wer sich Zugang zu dem von seinem Kind verschlossenen MP3-Player verschafft, um die darauf gespeicherten Musikstücke anzuhören. Dies würde jedenfalls dann gelten, wenn das Kind durch den Verschluss auch verhindern will, dass sich ein Dritter anhört, welche Musik es konsumiert. Ebenfalls strafbar machen würde sich ein Jugendlicher, der sich das von seinen Eltern an einen - vermeintlich - sicheren Ort verwahrte - Passwort für nicht jugendfreie Sendungen im Pay-TV verschafft und sich verbotener Weise eine solche Sendung ansieht. Die Bundesregierung hält Änderungen nicht für erforderlich. Die vorgeschlagenen Straftatbestände seien bereits eng gefasst, um der Gefahr, nicht strafwürdige Handlungen zu erfassen, wirksam zu begegnen. Der Regierung weist darauf, dass sich nach dem neuen Entwurf nur strafbar mache, wer sich unbefugt Daten verschaffe. Nicht strafbar seien insofern die von der Länderkammer zitierten Beispiele.
Ein tolles Flugzeug ist auf dem Weg nach Rom als eine hübsche Blondine in der "Economy Class" aufsteht und in die "Erste Klasse" geht und sich dort hinsetzt.
Ein Steward beobachtet sie und fragt sie nach ihrem Ticket. Er erklärt der Blondine, dass sie für die "Zweite Klasse" bezahlt hat und sie solle dorthin zurückgehen und sich dort wieder hinsetzen.
Daraufhin antwortet die dralle Blondine: "Ich bin blond, ich bin schön, ich fliege nach Rom und Der Steward geht ins Cockpit und erzählt dem Pilot und dem Co-Pilot, dass in der "Ersten Klasse" eine etwas dumme Blondine sitzt, die in die "Zweite Klasse" gehört und nicht zu ihrem Platz zurück will.
Der Co-Pilot geht zu der wirklich hübschen Blondine und versucht ihr zu erklären, dass sie zurück soll, weil sie nur "Zweite Klasse" bezahlt hat.
Die unwillige Blondine antwortet: "Ich bin blond, ich bin schön, ich fliege nach Rom und ich bleibe hier sitzen."
Wutentbrannt erzählt es der Co-Pilot dem Pilot, dass es keinen Sinn hätte und er solle die Polizei informieren, dass sie am Flughafen auf die dümmliche Blondine warten sollen und sie verhaften.
Darauf hin sagt der Pilot ganz lässig: "Sie ist blond? Ich übernehme das. Ich bin mit einer Blondine verheiratet und ich spreche blond!"
Er geht zur Blondine und flüstert ihr etwas ins Ohr.
Sie sagt "Oh, tut mir leid, das wusste ich nicht!", steht auf und geht zurück zu ihrem Platz in der "Zweiten Klasse".
Die Stewardess und der Co-Pilot sind beeindruckt und fragen den Pilot, was er der Blondine erzählt hat, damit sie ohne Widerrede zu ihrem Platz zurück ging.
Pilot: "Ich habe ihr erzählt, dass die "Erste Klasse" nicht nach Rom fliegt!"
Montag, Dezember 04, 2006
Die geplante Zusammenführung der wirtschaftsbezogenen Regelungen für Tele- und Mediendienste steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Wirtschaft und Technologie. Der Anhörung liegen der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, ein Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Teledienstegesetzes (sowie ein Antrag dieser Fraktion, die Verbraucher beim Telemediengesetz nicht zu übergehen, zugrunde. Es geht dabei um die Vereinheitlichung des Rechtsrahmens für elektronische Medien, die bislang in unterschiedlichen Gesetzen geregelt sind. Geladen sind 14 Sachverständige, darunter der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien, der Deutsche Kabelverband, die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, der Verband Privater Rundfunk und Telemedien, der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Jurist und Datenschützer Patrick Breyer sowie Professor Bernd Holznagel vom Institut für Informations-, Kommunikations- und Medienrecht der Universität Münster.

Webtipp: Link Surfer Bookmarks
(djd/pt). Lebensmittelhygiene gehört für Profi-Köche zum Alltag. Dennoch wird weltweit ein Anstieg der Lebensmittelinfektionen verzeichnet, denn die meisten Sünden in Sachen Hygiene passieren im häuslichen Umfeld. Häufig sind es nicht die ungewaschenen Hände, sondern der schlecht gereinigte Wischlappen oder auch der ungeeignete oder zu selten geleerte Mülleimer, der Mikroorganismen den Einzug in die Küche erleichtert. Aber die Reststoffbestimmungsverordnung, welche die Lagerung vieler organischer und anorganischer Abfälle bei Temperaturen unter fünf Grad Celsius vorschreibt, gilt nicht für heimische Küchen. Darum sollte hier der Eimer täglich geleert und gereinigt werden.
In Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Südwestfalen hat nun der Hersteller des legendären Pushboy-Abfallsammlers, Westermann & Co. (www.wesco.de), für den neuen i.MASTER einen Steuerungsmechanismus entwickelt, mit dessen Hilfe sich die Einwurfklappen des Eimers automatisch öffnen, sobald man sich dem Abfallsammler von oben nähert. Er kombiniert das klassische Kickmaster-Design mit neuester Infrarot-Technologie und sorgt so für höchsten Nutzungskomfort. Die Klappen schließen erst dann wieder, wenn man sich aus dem Infrarotfeld über der Öffnung entfernt. Mit dem neuen Steuerungsmechanismus überwindet Wesco die technischen Probleme anderer automatischer Öffnungsmechanismen und bietet damit ein technisch ausgereiftes System an. Der i.Master wird mit 6 handelsüblichen 1,5-V-Batterien betrieben.

Empfehlungen:

Bildquellen: Neben trendigen Farben und neuem Design setzt Wesco auf den Einsatz moderner Technologie. Foto: djd/WESCO
(djd/pt). "Was schenk ich bloß, was schenk ich bloß?" Alle Jahre wieder stellt sich diese Frage und wer nicht Gefahr laufen möchte, seinen Freunden oder Verwandten einen weiteren Staubfänger unter den Weihnachtsbaum zu legen, der sollte zu etwas Praktischem greifen. Wie wäre es zum Beispiel mit dem Ixo von Bosch? Das weltweit begehrteste Elektrowerkzeug ist jetzt weihnachtlich verpackt mit Schlaufe und Weihnachtskarte im Handel und hat allemal das Zeug, um für den Beschenkten zum hoch geschätzten "Helfer" zu werden.
Ob beim Aufstellen von Möbeln oder Regalen, wenn die Bindung des Snowboards sich gelockert hat oder wenn kleine Verschönerungen in der Wohnung anstehen: Der kleine, handliche Akku-Schrauber hilft in einer Vielzahl von Lebenslagen. Frauen wie Männer schätzen ihn gleichermaßen, und auch wer noch nie geschraubt hat, kommt mit dem Ixo sofort klar. Griffbereit ist er in der Küchenschublade gut aufgehoben und jederzeit einsatzbereit. Denn der Lithium-Ionen-Akku entlädt sich im Ruhezustand nicht. Auch das eigentliche Nachladen ist so einfach wie nie: Man muss lediglich den Ixo in die Ladestation legen. Dank seiner innovativen Technik kann das in jedem Ladezustand geschehen, ohne den Akku zu schädigen. Im Handel liegt der empfohlene Verkaufspreis des Weihnachts-Ixo bei 49,99 Euro. (Stand 12/2006)

Weitere Tipps zu Weichnachten: Multimedia Sprachkurse
(djd/pt). Der Fertigbau läuft der konventionellen Bauweise in Deutschland zunehmend den Rang ab. 2005 erhöhte sich der Marktanteil bei den Ein- und Zweifamilienhäusern nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF) um ein Prozent auf 14,1 Prozent, mittelfristig soll er auf 20 Prozent steigen. Die Zahl der gebauten Fertighäuser dürfte 2006 um zehn Prozent auf knapp 11.000 wachsen! Ein Grund für den Boom: Die energie-sparende Bauweise und individuelle Gestaltungsmöglichkeit.

So sind Doppelhäuser bei steigenden Grundstückspreisen und bei immer geringeren Grundstücksgrößen gerade in Ballungsräumen für viele Familien die einzig erschwingliche Alternative, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Entweder erfolgt der Grundstückserwerb und Bau gemeinsam mit Freunden oder Verwandten, oder eine Haushälfte wird verkauft bzw. vermietet. Vom nordhessischen Fertighaushersteller FingerHaus (www.fingerhaus.de) gibt es nun das neue, erweiterte Doppelhauskonzept DUO. Dabei wurden bereits bewährte Grundrisse durch eine Reihe komplett neuer Entwürfe zu einem Gesamtkonzept erweitert. Bei Größen von 82 bis 160 qm Nettogrundrissfläche pro Doppelhaushälfte ist dabei Flexibilität Trumpf - jeder Entwurf kann durch Veränderungen im Grundriss und optionale Sonderbauteile dem eigenen Geschmack angepasst werden.

Webtipp: Hausfinanzierung im Finanzblog

Bildquelle: Moderne Fertighaus-Konzepte machen Schluss mit dem Vorurteil, Doppelhäuser müssten zwangsläufig eine langweilige Architektur haben. Foto: djd/Fingerhaus

(djd/pt). Wer die Schulbank drückt, mag vom Sitzenbleiben nichts hören. Liebem Besuch scheint es manchmal ähnlich zu gehen. Obwohl das Essen exzellent war, die Unterhaltung so anregend und die Atmosphäre so entspannt ist, dass die nette Tischrunde eigentlich noch stundenlang fortdauern könnte: Die Gäste lassen sich nicht zum Bleiben überreden - und das oft nur, weil sie es auf den Esszimmerstühlen nicht mehr aushalten.
Die gepolsterte Eckbank, auf der es sich so angenehm miteinander saß, war also nicht umsonst die Seele von Omas Wohnküche. Und diese gesellige Bequemlichkeit kann man nun auch im stilvollen modernen Ambiente genießen. Denn UP, die etwas andere Esszimmergarnitur aus dem renommierten Haus Credo (www.credo-gmbh.de), vereint die Gemütlichkeit der klassischen Eckbank mit zeitlos elegantem Design und dem Sitzkomfort eines Ledersessels. Dabei lädt die stabile Lederpolsterung von Sitz und Rückenlehne nicht nur zum genussvollen Zurücklehnen und Verweilen ein: Sie harmoniert perfekt mit dem Untergestell aus naturbelassenem amerikanischem Nuss- und Kirschholz, sodass das edle Möbel schon durch die Materialien zum Blickfang wird. Individuellen Wohnwünschen passt es sich flexibel an: Die Sitzfläche ist in verschiedener Breite und Länge erhältlich, die Eckelemente lassen sich kombinieren, und ein Esstisch in gleichem Holz rundet das Ensemble ab.

Lesetipp: Lesebuch.biz Bücher und mehr!

Bildquelle: Die Esszimmergarnitur von Credo vereint die Gemütlichkeit der klassischen Eckbank mit elegantem Design und dem Komfort eines Ledersessels. Foto: djd/Credo